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   LSG Hessen, 28.01.2011 - L 7 AL 75/09   

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https://dejure.org/2011,12521
LSG Hessen, 28.01.2011 - L 7 AL 75/09 (https://dejure.org/2011,12521)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28.01.2011 - L 7 AL 75/09 (https://dejure.org/2011,12521)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28. Januar 2011 - L 7 AL 75/09 (https://dejure.org/2011,12521)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Beurteilung des Eintritts einer Sperrzeit ist auf die im Zeitpunkt des den Eintritt der Sperrzeit auslösenden Ereignisses abzustellen; Beurteilung des Eintritts einer Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung; Anspruch auf Arbeitslosenhilfe; Rückwirkung der ab 1.1.2003 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe; Beurteilung des Eintritts einer Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung; Rückwirkung der ab 1.1.2003 verkürzten Sperrzeitdauer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 10/08 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung - keine rückwirkende

    Auszug aus LSG Hessen, 28.01.2011 - L 7 AL 75/09
    Der Senat sieht sich danach an die Rechtsprechung des BSG gebunden, nach der auf die Rechtslage abzustellen ist, die im Zeitpunkt des Eintritts des Sperrzeit auslösenden Ereignisses gegolten hat (Urteil des BSG vom 6. Mai 2009, B 11 AL 10/08 R, Juris, Rdnr. 20).

    Seine gegenteilige Rechtsprechung (Urteil des erkennenden Senats vom 14. Dezember 2007, L 7 AL 183/06, Juris, Rdnrn. 33 ff., dazu Urteil des BSG vom 6. Mai 2009, B 11 AL 10/08 R, Juris, Rdnr. 12 ff.) gibt der Senat deshalb auf.

    Da das Verhalten des Klägers bei Erhalt der Stellenangebote vom 11. November 2002 den einzigen Anknüpfungspunkt für eine Sperrzeit darstellt und auch eine Übergangsregelung, die eine Anwendung einer späteren Fassung des § 144 SGB III anordnet, nicht vorhanden ist (siehe dazu BSG vom 6. Mai 2009, B 11 AL 10/08 R, Juris, Rdnr. 19), ist der Eintritt und die Wirkungen und Folgen einer Sperrzeit nach dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Recht, also nach § 144 SGB III in der bis zum 31. Dezember 2002 gültigen Fassung zu beurteilen.

    Soweit das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 6. Mai 2009 (B 11 AL 10/08 R, Juris, Rdnr. 14) zur Frage, welches Sperrzeitrecht anzuwenden ist, auf das sogenannte Geltungszeitraumprinzip verweist, nach dem grundsätzlich die Anwendung desjenigen Rechts geboten ist, das zu der Zeit gilt, in dem die maßgeblichen Rechtsfolgen eintreten, bleibt unklar, ob sich daraus etwas anderes ergibt.

    Dass nach Verwirklichung des die Versicherungsgemeinschaft belastenden Tatbestandes ein Vertrauen auf Anwendung einer erst später in Kraft tretenden begünstigenden Regelung bestehen könnte, ist nicht ersichtlich und lässt sich auch den Gesetzesmaterialien zur Neuregelung des § 144 SGB III (vgl. BT-Drucks. 15/25, S. 31 zu Nr. 20 zu Buchst c) nicht entnehmen (BSG vom 6. Mai 2009, B 11 AL 10/08 R, Juris, Rdnr. 21).

  • LSG Hessen, 14.12.2007 - L 7 AL 183/06

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Änderung der Sperrzeitdauer ab 1.1.2003 - fehlende

    Auszug aus LSG Hessen, 28.01.2011 - L 7 AL 75/09
    Nach den Grundsätzen des intertemporalen Rechts ist für die Beurteilung des Eintritts einer Sperrzeit, seiner Wirkungen und Folgen das Recht maßgeblich, das zum Zeitpunkt des sperrzeitbegründenden Ereignisses gegolten hat (Aufgabe der Rechtsprechung aus dem Urteil des Senats vom 14. Dezember 2007, Az. L 7 AL 183/06 - Leitsätze 2 und 3).

    Der Grundsatz allein beantwortet nicht, welches Recht im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides gegolten hat (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 14. Dezember 2007, L 7 AL 183/06, Juris, Rdnr. 17).

    Seine gegenteilige Rechtsprechung (Urteil des erkennenden Senats vom 14. Dezember 2007, L 7 AL 183/06, Juris, Rdnrn. 33 ff., dazu Urteil des BSG vom 6. Mai 2009, B 11 AL 10/08 R, Juris, Rdnr. 12 ff.) gibt der Senat deshalb auf.

  • BSG, 07.04.2008 - B 7 AL 23/07 BH
    Auszug aus LSG Hessen, 28.01.2011 - L 7 AL 75/09
    Gegen dieses Urteil hat der Kläger am 12. Februar 2007 und die Beklagte am 1. März 2007 Berufung eingelegt (L 7 AL 23/07).

    Durch Beschluss vom 13. Juni 2007 wurden die Berufungsverfahren L 7 AL 174/06, L 7 AL 23/07, L 7 AL 24/07 und L 7 AL 25/07 unter dem Aktenzeichen L 7 AL 174/06 verbunden.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2010 - L 7 AL 25/07
    Auszug aus LSG Hessen, 28.01.2011 - L 7 AL 75/09
    Dagegen hat der Kläger am 12. Februar 2007 Berufung eingelegt (L 7 AL 25/07).

    Durch Beschluss vom 13. Juni 2007 wurden die Berufungsverfahren L 7 AL 174/06, L 7 AL 23/07, L 7 AL 24/07 und L 7 AL 25/07 unter dem Aktenzeichen L 7 AL 174/06 verbunden.

  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 106/89

    Sperrzeit bei ordentlicher Kündigung

    Auszug aus LSG Hessen, 28.01.2011 - L 7 AL 75/09
    Da es Sinn und Zweck der Sperrzeit ist, die Versichertengemeinschaft typisierend gegen Risikofälle zu schützen, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat (u.a. BSGE 67, 26, 29 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3 S. 11; SozR 4-4300 § 144 Nr. 7 RdNr. 12), kann es nicht als unverhältnismäßig oder unangemessen empfunden werden, den Versicherten nach dem Recht zu behandeln, das zur Zeit des den Risikofall herbeiführenden Verhaltens gilt.
  • BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 31/03 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - vorzeitige Beendigung

    Auszug aus LSG Hessen, 28.01.2011 - L 7 AL 75/09
    Da es Sinn und Zweck der Sperrzeit ist, die Versichertengemeinschaft typisierend gegen Risikofälle zu schützen, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat (u.a. BSGE 67, 26, 29 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3 S. 11; SozR 4-4300 § 144 Nr. 7 RdNr. 12), kann es nicht als unverhältnismäßig oder unangemessen empfunden werden, den Versicherten nach dem Recht zu behandeln, das zur Zeit des den Risikofall herbeiführenden Verhaltens gilt.
  • BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 18/11 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung - keine rückwirkende

    Es führt vielmehr zusätzlich aus, dass es seine frühere gegenteilige Rechtsansicht aufgegeben habe, und bezieht sich hierzu auf das eigene Senatsurteil vom 28.1.2011 (L 7 AL 75/09 - Revision anhängig zum Az: B 11 AL 8/11 R) .
  • LSG Hessen, 11.02.2011 - L 7 AL 44/10

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung - keine rückwirkende

    Seine gegenteilige Rechtsprechung (Urteil des erkennenden Senats vom 14. Dezember 2007, L 7 AL 183/06, Juris, Rdnrn. 33 ff., dazu Urteil des BSG vom 6. Mai 2009, B 11 AL 10/08 R, Juris, Rdnr. 12 ff.) hat der Senat deshalb aufgegeben (Urteil vom 28. Januar 2011, L 7 AL 75/09, für Juris vorgesehen).
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